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Vergleich und Wahl von Reha-Leistungen jetzt online möglich

Vergleich und Wahl von Reha-Leistungen jetzt online möglich (Johannes Kapfer)

Rehabilitation                            Vergleich und Wahl von Reha-Leistungen jetzt online möglich

Rehabilitationsmaßnahmen helfen Betroffenen und Angehörigen, gesundheitliche Schicksalsschläge und Unfälle zu verarbeiten und den Weg in den Alltag zurückzufinden. Ein neues Online-Portal bietet nun die Vergleichsmöglichkeit verschiedener Maßnahmen. Der Gesetzgeber hat zudem das Wunsch- und Wahlrecht für Betroffene verstärkt.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet ab Juli ein Portal zur Wahl von Rahbilitationsmaßnahmen an.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet ab Juli ein Portal zur Wahl von Rahbilitationsmaßnahmen an.

(© Robert Kneschke - stock.adobe.com)

Chronische Erkrankungen, Verkehrsunfälle oder gesundheitliche Schicksalsschläge. Die Gründe für eine Rehabilitationsmaßnahme sind beinahe genauso vielfältig wie die verschiedenen Reha-Angebote. Damit Betroffene einen möglichst reibungslosen Übergang aus dem Krankenstand hin zur vollständigen Genesung erfahren können, bietet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) seit Anfang Juli unter „meine-rehabilitation.de“ ein Online-Portal an, auf dem eine Vielzahl aller stationären Rehabilitationsmaßnahmen in Deutschland vertreten ist. Zum Start sind bereits über 1.000 Einrichtungen über das Portal abrufbar. Ambulante Reha-Maßnahmen werden vorerst – aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit – nicht wählbar sein.

Dadurch erhalten die Patientinnen und Patienten fundierte Einblicke und Vergleichsmöglichkeiten und können so das, neu von der Bundesregierung gestärkte, Wunsch- und Wahlrecht für Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Weiterhin sollen dadurch auch gewisse Parameter, wie etwa die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Als einzige Voraussetzung gilt, dass die gewählte Einrichtung das Krankheitsbild der Betroffenen behandeln können muss. Ansonsten gebe es – laut Aussagen der Verantwortlichen – tatsächlich kaum Einschränkungen bei der Wahl der Einrichtung.

Für den Fall, dass sich eine Patientin, die eine Rehabilitationsmaßnahme verschrieben bekommen, nicht für eine Wunscheinrichtung entscheiden sollte, wird eine Vorauswahl von vier passenden Maßnahmen postalisch präsentiert. Sollte auch dann keine Entscheidung erfolgen, erhält die Maßnahme, die auf Position eins genannt wurde, den Zuschlag.

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Stand vom 30.10.2020

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