Telemedizin: Zava behandelt keine gesetzlich Versicherten mehr
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Berlin – Der Telemedizin-Anbieter Zava ist gestern auf unbestimmte Zeit größtenteils aus dem deutschen Markt ausgestiegen. Als Grund für den drastischen Schritt nannte das Unternehmen schlechte regulatorische Rahmenbedingungen für die Telemedizin in Deutschland.
Zava hat gestern sein Angebot in der App sowie generell die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten eingestellt. Seitdem ist es nicht mehr möglich, Termine für Videosprechstunden zu buchen, erklärte der Telemedizin-Anbieter in seiner App und auf seiner Homepage.
Einst unter dem Namen DrEd bekanntgeworden, war Zava einer der Vorreiter der Telemedizin in Deutschland. 2016 hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dem formal in Irland ansässigen Unternehmen per Gesetz von der Fernbehandlung ausschließen wollen.
2018 kehrte es zurück, nachdem die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihren Mitgliedern mit einer Änderung der Berufsordnung Fernbehandlungen erlaubte. Nach Kry ist Zava nun aber schon der zweite große Anbieter, der den überschaubaren Telemedizinmarkt verlässt.
Kry hatte sich Anfang November aus Deutschland zurückgezogen, um sich auf andere Länder wie Schweden, Norwegen, Frankreich und Großbritannien zu konzentrieren. Das ursprünglich schwedische Unternehmen begründete den Schritt mit dem schwierigen Marktumfeld hierzulande.
Bei Zava klingt das etwas anders: „Die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Videosprechstunden im deutschen Gesundheitsmarkt sind im Moment nicht geeignet, unser Angebot in der Zava App aufrechtzuerhalten“, erklärt das Unternehmen auf seiner Webseite.
Es verweist besonders auf die Mengenbegrenzung bei der Erbringung von Videosprechstunden für Ärzte sowie „weitere strukturelle Anforderungen, die ein Videosprechstunden-Angebot für Ärzte erschweren“. Deshalb versetze es seine App „in eine Art Winterschlaf“.
Accounts in der App werden laut Zava ab dem 1. Januar deaktiviert. Patienten können dann nicht mehr auf ihre Behandlungsinformationen in der App zugreifen können. Gleichzeitig werde das Unternehmen beginnen, die Zava-App aus dem App- und dem Playstore zu entfernen.
Bereits installierte Apps werden dann in einen Wartungsmodus versetzt und nicht mehr bedienbar sein. Parallel dazu werde Zava damit beginnen, die persönlichen und die Behandlungsdaten von seinen Servern zu löschen.
Gleiches gilt für Rezepte: Patienten können noch offene E-Rezepte bis zum 31. Dezember direkt in der App bei einer Vor-Ort-Apotheke Ihrer Wahl zur Abholung oder bei einer Versandapotheke einlösen. Ab Beginn des Wartungsmodus am 1. Januar ist die Einlösung dann nicht mehr möglich.
Etwas anders ist es bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Sie sind – wie die Verordnungen – bei den vergangenen Terminen abgespeichert, von wo sie weiterhin als Dokument heruntergeladen werden können.
Auf der Zava-Webseite wiederum bleiben laut Unternehmen alle Angebote, Sprechstunden und Leistungen bestehen: Kunden können dort per medizinischen Fragebogen ärztlichen Rat, neue Behandlungen oder Folgerezepte anfragen, per Foto-Diagnose Hautveränderungen abklären lassen oder Test-Kits nutzen. © lau/aerzteblatt.de