Telemedizin: TK und Teleclinic kooperieren
Telemedizin: TK und Teleclinic kooperieren unknown
TK wie auch Teleclinic haben damit offensichtlich kein Problem. So erklärt die TK auch gegenüber der DAZ, dass die Teleclinic GmbH ihr vertraglich zugesichert habe, unabhängig von ihrer Muttergesellschaft zu agieren. „Sie ist vertraglich verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Eindruck erwecken könnte, sie werde bei der Erbringung ihrer Leistungen durch die pharmazeutische Industrie oder einzelne Unternehmen der pharmazeutischen Industrie beeinflusst“, so die Kasse. Es gebe daher keinen Grund zur Annahme, dass es zu Interessenskonflikten kommen sollte. Teleclinic speichere zudem alle personenbezogenen Daten in verschlüsselter Form auf Servern, die sich in Deutschland befinden – entsprechend den vertraglichen Vorgaben der TK.
Teleclinic: Gänzlich unabhängig von DocMorris
Und auch seitens der Teleclinic heißt es, man biete sämtliche Services „eigenständig und insbesondere unabhängig von der DocMorris AG an“. Auch datenschutzrechtlich sei alles sauber: Daten deutscher Versicherter würden nicht an die DocMorris AG bzw. in die Schweiz übermittelt. Die Ausstellung eines Rezeptes, so heißt es weiter, liege grundsätzlich im Ermessen des behandelnden niedergelassenen Arztes oder der behandelnden niedergelassenen Ärztin. Und diese seien nicht bei Teleclinic angestellt.
Skepsis bei der AKNR
Doch im Welt-Artikel kommt auch die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) zu Wort. Sie bezeichnet die Kooperation als „äußerst bedenklich“, heißt es. Sie beobachte „mit einiger Sorge“, „dass Telemedizin-Anbieter und ausländische Versender von Arzneimitteln von der Eigentümer-Struktur her de facto dieselbe Mutter haben“. Damit werde die zuverlässige Trennung zwischen Arzt und Apotheke gefährdet. Hinter den Aussagen steckt Rechtsanwalt Morton Douglas, der mit der AKNR bekanntlich zahlreiche Prozesse gegen DocMorris – und auch gegen Teleclinic – führte.