Tarifvertrag zur pauschalen Vergütung genehmigt
Tarifvertrag zur pauschalen Vergütung genehmigt info@medinside.ch (cm)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Freitag einen Tarifvertrag zur pauschalen Vergütung von elf ambulanten Leistungen im Bereich der Reproduktionsmedizin genehmigt.
Dieser entspricht der seit Anfang Juli 2019 geltenden Pflicht der obligatorischen Krankenversicherung zur Übernahme von Massnahmen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit. Und zwar bei Personen, die sich einer die Fertilität beeinträchtigenden Therapie unterziehen – beispielsweise zur Behandlung einer Krebserkrankung.
Diese Leistungen sind in der aktuellen Tarmed-Struktur nicht abgebildet. Der Vertrag wurde zwischen dem Spitalverband Hplus, dem Verband der invasiv und akutmedizinisch tätigen Spezialärztinnen und -ärzte (FMCH) und dem Krankenversichererverband Santésuisse abgeschlossen.