1 min read

Niedersachsen und Hamburg: Wie Niedersachsen und Hamburg sich telemedizinisch vernetzen

Niedersachsen und Hamburg: Wie Niedersachsen und Hamburg sich telemedizinisch vernetzen unknown

Niedersachsen und Hamburg werden die Digitalisierung von Krankenhäusern gemeinsam mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung mit zehn Millionen Euro fördern. Die bereitgestellten Gelder stammen zur Hälfte aus dem Krankenhausstrukturfonds II des Bundesamts für Soziale Sicherung. Den Rest übernehmen die Länder selbst.

Rund 4,8 Millionen Euro des Gesamtbetrags stehen dabei für die niedersächsischen Einrichtungen und rund 6 Millionen Euro für die Hamburger Krankenhäuser zur Verfügung. Die Umsetzung des Projekts soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

Sechs Kliniken am Projekt beteiligt

„Kluge Digitalisierungsmaßnahmen werden im Gesundheitswesen maßgeblich zu Verbesserungen führen“, so der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). So handele es sich laut einer Sprecherin des Ministeriums um das erste telemedizinische Netzwerk in Niedersachsen und eines der ersten dieser Art in Deutschland. Ziel des Projektes ist es, den Austausch von Gesundheitsdaten zu erleichtern und die Qualität der Versorgung deutlich zu erhöhen, wie die Länder gemeinsam mitteilten.

Beteiligt sind in Niedersachsen die Krankenhäuser Buchholz, Winsen (Luhe) und die Waldklinik Jesteburg. In Hamburg sind das Albertinen Krankenhaus, die Asklepios Klinik Harburg und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf dabei. Kooperationen bestünden zwischen den Kliniken schon länger, der Austausch von patientenbezogenen Behandlungsinformationen erfolgte bisher jedoch zu einem großen Teil analog.

Einrichtungsübergreifende Kommunikationsplattform

Das soll sich durch das Netzwerk nun ändern. Die einrichtungsübergreifende Kommunikationsplattform ermögliche beispielsweise den Austausch von Gesundheitsdaten wie Radiologiebefunden - sofern die Patientinnen und Patienten einverstanden sind. „Für eine umfassende und auch zukunftsfähige Versorgung von Patientinnen und Patienten ist der zeitnahe Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen den an der Behandlung beteiligten Einrichtungen unerlässlich“, betonte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD).

Im Rahmen der Kommunikationsplattform soll ebenfalls ein digitales Einwilligungsmanagement zur Verfügung gestellt werden, in dem die Einwilligungen und Aufklärungen dokumentiert werden, so dass auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Des Weiteren soll u.a. ein Videokonferenzsystem für Telekonsile und einrichtungsübergreifende Behandlungen sowie der Anschluss an ein Terminmanagementsystem eingerichtet werden. So können durch eine Abstimmung der standortübergreifenden Behandlungspfade medizinisch nicht notwendige Verlegungen reduziert und verbleibende Verlegungen deutlich vereinfacht und beschleunigt werden.

Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung/dpa/hnle