Neues von der Zukunft der Interoperabilität
Neues von der Zukunft der Interoperabilität unknown
Das Digital-Gesetz und mit ihm die Pläne zur Umgestaltung der Interoperabilitäts-Governance im deutschen Gesundheitswesen sind derzeit im Deutschen Bundestag. Es kann also noch ein paar Änderungen geben, aber die wesentlichen Konzepte stehen. Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung 5 im Bundesgesundheitsministerium, stellte sie in Berlin jetzt etwas ausführlicher vor.
Noch unter Jens Spahn war 2021 die Koordinierungsstelle Interoperabilität bei der gematik in die Spur gebracht worden, die derzeit die zentrale Anlaufstelle für technische und semantische Standards im Rahmen der Telematikinfrastruktur ist. Sie stützt sich auf das Interop-Council und die gemeinsam definierten Arbeitskreise, unterstützt von einem stetig wachsenden Expertenkreis. Mittlerweile seien 220 Expert:innen registriert, sagte der Leiter der Koordinierungsstelle, Stefan Höcherl. Weitere rund 30 Expert:innen seien auf dem Weg der Registrierung.
Das KIG soll Zuständigkeiten stärker bündeln
Diese Governance-Struktur sei ein guter erster Schritt gewesen, so Ozegowski. Sie reiche aber nicht: „Wir sind immer noch in dem Dilemma, dass KIS- und PVS-Systeme nicht miteinander sprechen können, es gibt immer noch keine strukturierten Daten in der ePA.“ Das BMG will mit dem Digital-Gesetz deswegen die Koordinierungsstelle mächtiger machen. Sie soll zu einem Kompetenzzentrum Interoperabilität, oder KIG, werden. Dort sollen viele der bisher stark dezentral angesiedelten Zuständigkeiten im Rahmen von Standardisierungsprozessen gebündelt werden.
Konkret, so Ozegowski, solle das KIG gemeinsam mit dezentralen Akteuren Bedarfe identifizieren. Die Priorisierung und die Vergabe der Erstellung der Spezifikation erfolgten durch das KIG. Die Spezifizierung selbst liege dann beim benannten dezentralen Akteur, also zum Beispiel der mio42 GmbH. Aufgabe des KIG sei dann wiederum die Prüfung der Spezifikation, gefolgt von einem Signal an die Hersteller, dass die geprüfte Spezifikation verbindlich umzusetzen ist. Ob die Umsetzung spezifikationskonform erfolgte, werde schließlich im Rahmen einer Konformitätsbewertung überprüft, entweder durch das KIG oder durch eine externe Prüfinstanz.