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Mit dem Smartphone zu medizinischen Hilfsmitteln

Mit dem Smartphone zu medizinischen Hilfsmitteln (Chiara Maurer)

Seit kurzem ist das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte einlösbar. Ein Verbund von sieben Krankenkassen ermöglicht das bald auch für Verordnungen medizinischer Hilfsmittel.

Versicherte der sieben zusammenarbeitenden Krankenkassen erhalten Verordnungen für medizinische Hilfsmittel, wie beispielsweise Bandagen, künftig auf ihr Smartphone
Versicherte der sieben zusammenarbeitenden Krankenkassen erhalten Verordnungen für medizinische Hilfsmittel, wie beispielsweise Bandagen, künftig auf ihr Smartphone

(© Annushka Ahuja – Pexels via Canva.com)

Wer medizinische Hilfsmittel wie etwa Bandagen oder Einlagen benötigt, bekam bisher eine gewöhnliche Papier-Verordnung vom Arzt. Fast die Hälfte der Versicherten in Deutschland können künftig jedoch auch auf ein digitales Rezept ihres Arztes zurückgreifen.

„Wir entwickeln ein innovatives, komplett digitales Verfahren, das Papier, Zeit und unnötige Rückfragen spart. Der neue papierlose Prozess soll nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für Arztpraxen und Hilfsmittellieferanten, also Sanitätshäuser, Apotheken und weitere Fachgeschäfte, einfacher, praktikabel und sicher sein“, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, zur digitalen Lösung der sieben beteiligten Krankenkassen.

Im Frühjahr 2023 schlossen sich die gesetzlichen Krankenkassen

  • Hanseatische Krankenkasse (HEK),
  • die Techniker Krankenkasse

in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eGesundheit Deutschland zusammen, um Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen gemeinsam umzusetzen.

Das im Zuge dieses Zusammenarbeit entwickelte neue Verfahren soll frühzeitig zum nächsten Schritt in der digitalen Transformation beitragen und so als Blaupause für die spätere breite Umstellung dienen. Vorerst können jedoch nur orthopädische Hilfsmittel wie zum Beispiel Kniebandagen, Schuheinlagen und Kompressionsstrümpfe elektronisch verordnet werden, bevor nach und nach weitere Produktgruppen folgen.

„Versicherte bekommen das Hilfsmittel-Rezept vom Arzt auf ihr Smartphone. Sie können dann online einen Hilfsmittellieferanten auswählen, bei dem sie das Produkt bestellen“, sagt Dr. Irmgard Stippler, Vorsitzende des Vorstands der AOK Bayern. „Wir zeigen damit, dass Krankenkassen digitale Prozesse gut gestalten und in Kooperation mit Leistungserbringern kundenorientierte und bedarfsgerechte Lösungen entwickeln können.“

Zu den kooperierenden Unternehmen gehören dabei die Praxisverwaltungssystem-Hersteller CompuGroup Medical und Medisoftware, die ARGE DiGHIMI – bestehend aus den IT-Systemanbietern HMM Deutschland, medicomp und der opta data Gruppe – sowie der IT-Dienstleister CGI Deutschland.

Ab Anfang 2024 soll die digitale Verordnung für Versicherte nutzbar sein.