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Lauterbachs Digitalgesetze: Assistierte Telemedizin aus der Apotheke

Lauterbachs Digitalgesetze: Assistierte Telemedizin aus der Apotheke unknown

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sie lange angekündigt – nun hat sein Haus die Referentenentwürfe für seine beiden Digitalisierungsgesetze vorgelegt. Es geht zum einen um das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz), zum anderen um das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Vor allem der Entwurf für das Digital-Gesetz sieht eine ganze Reihe Neuerungen vor, die für die Apothekenpraxis wichtig sind.

Grundsätzlich verfolgt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Ziel, die Digitalisierung für eine „effizientere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte gesundheitliche Versorgung“ zu nutzen. Digitale Transformation müsse daher konsequent weiterentwickelt und beschleunigt werden, heißt es einleitend im Referentenentwurf. Vor allem müssten bestehende digitale Angebote so ausgestaltet und eingesetzt werden, „dass sie mit den Anforderungen der Menschen im Gesundheitssystem harmonieren“. Sprich: Damit sie wirken kann, muss sie bei den Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Gesundheitsfachkräften einen „wahrnehmbaren Nutzen erzeugen“.

Vor allem mit der vor sich hin dümpelnden elektronischen Patientenakte (ePA) und dem E-Rezept soll es jetzt vorangehen. Aber auch die Telemedizin soll weiterentwickelt werden, die Interoperabilität und die Cybersicherheit verbessert werden.