Krankenhäuser und Kassen drängen Politik auf Reformen
Krankenhäuser und Kassen drängen Politik auf Reformen unknown
/picture alliance, Marcus Brandt
Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fordern vom Gesetzgeber, bundesweite Anreize und Rahmenbedingungen zu schaffen, um gestufte Versorgungsstrukturen konsequenter am regionalen Versorgungsbedarf auszurichten. Das geht aus einem gemeinsamen Positionspapier hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Demnach befürchten beide Verbände, dass aufgrund der prekären finanziellen Lage vieler Krankenhäuser bedarfsnotwendige Versorgungsstrukturen wegbrechen. Gleichzeitig bestehe die Erwartung, dass die finanzielle Notlage starke Mengenanreize auslöst.
Das Problem werde insbesondere dadurch verschärft, dass alle finanziellen Corona-Hilfsmaßnahmen – inklusive des in den Jahren 2020 bis 2022 wirksamen Ganzjahresausgleichs – auslaufen, während es eine realistische Annahme sei, dass die Leistungszahlen im Vergleich zu 2019 anhaltend niedrig bleiben. Der Ganzjahresausgleich hatte es den Krankenhäusern ermöglicht, pandemiebedingte Erlösrückgänge in individuellen Verhandlungen ausgeglichen zu bekommen.
Im Grundsatz bestehe jedoch Konsens über die Ziele, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit den Reformen anstrebt: „Die Effizienz der Versorgungsstrukturen (nicht nur in der stationären Versorgung) muss im Hinblick auf den Ressourceneinsatz und Ressourcenverbrauch gesteigert werden, um strukturelle Antworten auf den demografischen Wandel und die nachhaltige Finanzierbarkeit des Systems zu geben“, schreiben die beiden Verbände.
Allerdings sei diese Effizienzsteigerung nur möglich, wenn bestimmte Strukturanpassungen gelingen. So brauche es ein gemeinsames Verständnis von Bund und Ländern über diese Ziele und die Bereitschaft, alle bevorstehenden Reformvorhaben an diesen Zielen auszurichten.
Außerdem müssten kleinteilige Regulierungen zurückgeführt werden, um den regionalen und unternehmerischen Handlungsspielraum der Akteure innerhalb der grundsätzlichen Zielvorgaben zu vergrößern. Eine vierte Voraussetzung sei dabei das Vertrauen der Politik in die Handlungskompetenz der Selbstverwaltungspartner im Hinblick auf die konkreten Umsetzungsschritte.
DKG und GKV-Spitzenverband heben zur Erreichung dieser Effizienzsteigerungen vor allem drei Maßnahmen hervor: So müssten Bundesweite Anreize und Rahmenbedingungen geschaffen werden, um gestufte Versorgungsstrukturen konsequenter am regionalen Versorgungsbedarf auszurichten.
Bund und Länder müssten dann auch notwendige Investitionsmittel zur Verfügung stellen, um Strukturwandelprojekte wie Ambulantisierung, Digitalisierung, Fusionen oder Umwandlungen zu ermöglichen.
Die angemessene Finanzierung bedarfsnotwendiger Versorgungsstrukturen müsse weiterhin durch bundeseinheitliche, leistungsunabhängige Vorhaltekomponenten ergänzt werden. Dabei müssten bundeseinheitliche Bedarfs-, Erreichbarkeits- und Qualitätsparameter erfüllt werden.
Außerdem brauche es einen höheren Grad an Ambulantisierung: Ein relevanter Anteil bisher vollstationärer Behandlungen müsse durch geeignete Rahmenbedingungen und Finanzierungsmechanismen – speziell eine Anpassung des AOP-Katalogs und die Einführung von Hybrid DRGs – zukünftig in die klinisch-ambulante Versorgung verlagert werden. © lau/aerzteblatt.de