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Kantonsspital will GDK-Entscheid juristisch anfechten

Kantonsspital will GDK-Entscheid juristisch anfechten info@medinside.ch (Claude Chatelain)

Bloss 15 Spitäler dürfen ab 2024 bei Darmkrebs den Enddarm entfernen. Und nur noch 21 Spitäler dürfen komplexe Operationen zur Gewichtsverminderung vornehmen. Darüber hat Medinside hier berichtet.

Brisant an diesem Entscheid: Das Regionalspital im aargauischen Muri gehört zum auserlesenen Kreis der 15 Spitäler. Das Zentrumsspital in der Kantonshauptstadt hingegen geht leer aus.

Das Kantonsspital Aarau (KSA) erreicht die nötigen Mindestfallzahlen nicht und vermag auch sonst die Anforderungen betreffend Lehre, Weiterbildung und Forschung nicht zu erfüllen. Wie nun die Aargauer-Zeitung berichtet, akzeptiert das KSA diesen Entscheid nicht und will ihn juristisch anfechten, wie ein Sprecher gegenüber der Zeitung erklärte.

Das KSA macht geltend, dass die Beurteilungsperiode, die zu diesem Entscheid geführt habe, bereits viele Jahre zurückliege und das heutige Team nicht betreffe.

Es war das HSM-Beschlussorgan, bestehend aus zehn Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, das den Entscheid fällte, welche Spitäler künftig medizinische Eingriffe in zwei Teilbereichen der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie durchführen dürften. HSM steht für hochspezialisierte Medizin.

Wie die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) in einer Mitteilung ausführte, sei der Entscheid unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrads der Anforderungen, der Versorgungslage und der prognostizierten Entwicklung des Bedarfs gefällt worden. Bei den Anforderungen wurden Struktur- und Prozessqualität, Mindestfallzahlen, Beteiligung an Lehre, Weiterbildung und Forschung geprüft. Auch die Wirtschaftlichkeit der Bewerber sei geprüft worden. Beschwerdeinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.