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EPD-Pflicht soll auf Ambulante erweitert werden

EPD-Pflicht soll auf Ambulante erweitert werden info@insideit.ch

Der Bundesrat findet, auch Physio- und Ergotherapeuten oder Hausärztinnen sollen elektronische Patientendossiers führen müssen. Es wird eine Übergangsfinanzierung in Höhe von 30 Millionen Franken nötig.

Der Bundesrat hat eine Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier in die Vernehmlassung geschickt. Demnach sollen unter anderem Gesundheitsfachleute, die ambulant tätig sind, zur Führung eines elektronischen Dossiers (EPD) verpflichtet werden. Bis dato sind nur Spitäler dazu verpflichtet, EPDs zu führen.Die Revision des Gesetzes soll nach den Vorstellungen des Bundesrats den Nutzen für alle Beteiligten erhöhen. Dazu gehört gemäss Mitteilung, dass nicht nur stationäre Spital- und Pflegebetriebe mit dem elektronischen Dossier arbeiten, sondern auch ambulant tätige Fachpersonen. Ferner soll das Dossier gesetzlich in der obligatorischen Krankenversicherung verankert werden – mit dem Ziel, qualitativ bessere und kostengünstigere Behandlungen anzubieten. Auch die Rollen von Bund und Kantonen sollen klar geregelt werden.

30 Millionen für Übergangsfinanzierung

Da die Gesetzesänderung mehrere Jahre dauern dürfte, wird eine Übergangsfinanzierung notwendig. Davon sollen diejenigen Gemeinschaften profitieren, die das elektronische Dossier bereits anbieten. Der Bundesrat hat die Finanzierung als eigenständige Vorlage vorgezogen und in Form einer Verordnung für die Übergangsfinanzierung ebenfalls in Vernehmlassung geschickt. Sie soll voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten und umfasst rund 30 Millionen Franken. Auch die Kantone müssen Finanzhilfen leisten.

Die Vernehmlassung für die Gesetzesrevision und die Finanzhilfen dauert nun bis zum 2. Mai 2023.