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Einlösung von E-Rezepten: Mit Clickdoc direkte Weiterleitung in die Apotheke

„Kein von der Gematik spezifizierter Übertragungsweg“

Doch wie sieht die rechtliche Seite aus? Auf Nachfrage erklärt die CGM-Pressestelle, dass diese Vorgehensweise mit der Gematik und mit den Datenschutzbehörden abgestimmt sei. Auch bei der Gematik hat man offenbar keine Probleme mit der Bereitstellung des E-Rezepts über die Clickdoc-App. Auf Nachfrage stellt die Pressestelle klar: „Der Gesetzgeber hat die Gematik beauftragt, die einzige App zu bauen, mit der Patient:innen direkt auf die eigenen E-Rezepte und Protokollinformationen auf dem Fachdienst zugreifen können. (...) Patienten können ebenso nur über die App der Gematik den Status ihrer E-Rezepte einsehen, die Dispensierinformationen der Apotheke nach der Abgabe betrachten oder sofern gewünscht vor Zuweisung an eine Apotheke ein E-Rezept auch mal vom Fachdienst löschen.“

Zu Clickdoc heißt es: „Die App Clickdoc der CGM ermöglicht es Ärzten nach Upload des E-Rezeptes in den Fachdienst die Zugangsinformationen eines E-Rezeptes (...) an diese App der CGM zu senden. Dies ist kein von der Gematik spezifizierter Übertragungsweg.“ Bezüglich der rechtlichen Grundlagen zu Lösungen einzelner Hersteller verweist die Gematik auf das Bundesgesundheitsministerium. Dort hat die Redaktion ebenfalls um eine rechtliche Einschätzung gebeten – aber bislang keine Antwort bekommen.