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Einigung: Erster Meilenstein zur Ambulantisierung der Versorgung

Einigung: Erster Meilenstein zur Ambulantisierung der Versorgung unknown

Am 14. Dezember 2022 haben GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Bewertungsausschuss die Weiterentwicklung des ambulanten Operierens in der vertragsärztlichen Vergütung beschlossen. Unter anderem wird es höhere Vergütungszuschläge geben. Der Katalog der Operationen, die ambulant durchgeführt werden dürfen, wird zudem um fast 200 Positionen erweitert. Der Beschluss gilt ab 1. Januar 2023.

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands: „Die Stärkung ambulanter Operationen ist ein wichtiger Baustein bei der Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens. Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses erklären wir uns bereit, trotz der aktuell angespannten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung unseren Beitrag dazu zu leisten. Die Selbstverwaltung setzt sich damit aktiv für eine bessere Versorgung ein.” Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Das ist ein zwar wichtiger, aber nur erster Schritt gewesen. Weitere müssen folgen, damit das ambulante Operieren endlich seine Potenziale entwickeln kann.“

Der Beschluss im Detail

Die ambulanten Operationen wurden auf Basis aktualisierter Kosten neu kalkuliert. Insbesondere aufwändige ambulante Operationen werden hierdurch besser als vorher vergütet. Für ausgewählte Operationen, zum Beispiel Leistenbrüche, gibt es Vergütungszuschläge, um die Ambulantisierung zu fördern. Insgesamt werden mindestens 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt: ein durchschnittliches Plus bei den geförderten Operationen von 30 Prozent. Die Möglichkeiten der Nachbeobachtung nach einer Operation werden erweitert. So kann abhängig von der Schwere des Eingriffs künftig eine Nachbetreuung und -beobachtung von bis zu 16 Stunden vergütet werden. Der Katalog der Operationen, die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ambulant durchführen dürfen, wird um fast 200 neue Leistungen erweitert.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) / GKV-Spitzenverband

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