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Bundesrat will zeitnah Gesundheitsdatenschutzgesetz

Bundesrat will zeitnah Gesundheitsdatenschutzgesetz unknown

Berlin – Der Bundesrat setzt sich für beschleunigte, aber rechtssichere Digitalisierung im Gesundheitswesen und die sektorübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten ein. Mit einer heute auf Initiative von Baden-Würt­temberg, Bremen und Berlin gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, alsbald das an­gekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorzulegen.

Der Bundesrat weist auf acht Aspekte hin, die im künftigen Gesetz besonders zu berücksichtigen seien – vor allem das Patientenwohl als Maßstab für jegliche Weiterentwicklung der Datennutzung. Dreh- und Angel­punkt sei die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Bürgerinnen und Bürger. Sie müsse die Datennutzung niederschwellig und unkompliziert ermöglichen.

Eine so genannte Opt-out-Möglichkeit soll die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen garantieren. Um das Ver­trauen in die Datennutzung zu fördern, seien aber zugleich technische, organisatorische und rechtliche Sicherungsmaßnahmen nötig – Verstöße müssten wirksam sanktioniert werden.

Die Standards zur Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung sind aus Sicht des Bundesrates so zu re­geln, dass die Interoperabilität und damit die Nutzung für Versorgung und Forschung verbessert und ein rei­bungsloser Datenzugang und -austausch nach internationalen Technikstandards möglich ist.

Der Zugang zu Gesundheitsdaten soll sich an den Nutzungszwecken orientieren, nicht an der Rechtspersön­lichkeit des Antragstellers. Dies schließe die Gesundheitswirtschaft laut Bundesrat ausdrücklich ein: In der Industrie entwickelte Innovationen verbesserten die Versorgung und trügen so zum Gemeinwohl bei, heißt es im Entschließungstext.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Vorschlägen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. © EB/aha/aerzteblatt.de