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Abkehr von Fallpauschalen

Abkehr von Fallpauschalen (Natalie Ziebolz)

Bundeskabinett beschließt Krankenhausreform Abkehr von Fallpauschalen

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Reform der Krankenhausversorgung beschlossen. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sollen Qualität und Effizienz in der stationären Gesundheitsversorgung gesteigert sowie bürokratische Hürden abgebaut werden.

Rund 11 Prozent der Krankenhäuser befinden sich laut dem Krankenhaus Rating Report 2023 in finanzieller Hinsicht im „roten Bereich“, für sie besteht eine erhöhte Insolvenzgefahr.
Rund 11 Prozent der Krankenhäuser befinden sich laut dem Krankenhaus Rating Report 2023 in finanzieller Hinsicht im „roten Bereich“, für sie besteht eine erhöhte Insolvenzgefahr.

(Bild: Andy Dean – stock.adobe.com)

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Behandlungsqualität zu verbessern, bürokratische Hürden abzubauen und sicherzustellen, dass ein flächendeckendes Netz von Krankenhäusern erhalten bleibt.

Eine der wesentlichen Neuerungen des KHVVG ist die Umstellung der Finanzierungssystematik der stationären Versorgung. Statt jede einzelne Krankenhausbehandlung wie bisher über Fallpauschalen abzurechnen, soll ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung vergütet werden. Dies soll dazu beitragen, den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen und eine bessere Planbarkeit der finanziellen Mittel zu gewährleisten.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach betonte die Notwendigkeit der Reform: „Mit der Krankenhausreform zieht die Bundesregierung die Notbremse. Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege. Mit der Reform können wir dagegen in einer alternden Gesellschaft gute stationäre Behandlung für alle gewährleisten.“

Die wichtigsten Punkte der Krankenhausreform im Überblick:

  • Vorhaltevergütung: Bedarfsnotwendige Krankenhäuser sollen künftig unabhängig von der Leistungserbringung finanziell unterstützt werden. Dies soll sicherstellen, dass auch Kliniken in ländlichen Gebieten erhalten bleiben.
  • Zusätzliche Mittel: Für bestimmte Bereiche wie Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin und Notfallversorgung werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Qualität der Versorgung zu verbessern.
  • Qualitätsvorgaben: Es werden Kriterien für 65 Leistungsgruppen definiert, denen sämtliche Leistungen der Krankenhäuser eindeutig zugewiesen werden. Die Erfüllung dieser Qualitätskriterien ist Voraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen.
  • Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung: Ausnahmeregelungen sollen sicherstellen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen erhalten bleiben und die schnelle Erreichbarkeit von Kliniken gewährleistet ist.
  • Transformationsfonds: Ein Transformationsfonds wird eingerichtet, um strukturelle Veränderungen in der Krankenhauslandschaft zu fördern. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
  • Entbürokratisierung: Die Dokumentation wird verschlankt und der Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser verringert, um Ressourcen für die Patientenversorgung freizusetzen.

Den Referentenentwurf können Sie hier einsehen:

(ID:50035199)

Stand vom 30.10.2020

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